Partnerpraxis von:

11.01.2013

Endspiel um den Einzug in die DHB Pokalrunde

SG Bretzenheim I - Mainz 05 II

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Partnerpraxis von:

03.12.2012

Remis in Ludwigshafen

Wie bereits in der Hinrunde kam der TSV SCHOTT gegen Südwest Ludwigshafen nicht über ein...

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Empfang

Unsere Arzthelferinnen begrüßen Sie am Empfang und und erklären Ihnen die weiteren Abläufe.

Bei einem Erstbesuch werden Ihre Daten aufgenommen. Ihr Therapeut holt sie im Warteraum ab. Er bespricht dann die weiteren Termine nach Ihren Wünschen.

Termine außerhalb unserer Sprechzeiten werden nach Möglichkeit berücksichtigt, so dass Sie Ihre Therapie unproblematisch neben Ihren beruflichen Aufgaben durchführen können.

Sollten Sie einmal aus persönlichen oder beruflichen Gründen einen Termin nicht wahrnehmen können, erreichen Sie entweder einen kompetenten Ansprechpartner per Telefon oder wir rufen Sie bei einer Nachricht auf dem Anrufbeantworter schnellstmöglich zurück.

 

Hausbesuche

Für Patienten, die nicht in unsere Praxis kommen können bieten wir auch die Möglichkeit von Haus- oder Heimbesuchen an.

Wir kommen Ihnen und führen die Übungen vor Ort in Ihrer gewohnten Umgebung durch. Damit unsere Patienten eine optimale Behandlung erhalten, bringen wir alles nötige mit. Damit wir alles organisieren können teilen Sie uns bei der Terminabsprache mit, ob Sie Hausbesuche möchten.

 

Zu unterscheiden gilt es:

Hausbesuche mit ärztlicher Verordnung:
Ihr Arzt kann Ihnen Hausbesuche verordnen. Hierzu muss allerdings eine medizinische Grundlage gegeben sein, also eine eingeschränkte Mobilität vorhanden sein und ein Transport zu uns unzumutbar sein. Dazu gehört auch, wenn der Transport teurer ist als ein Hausbesuch.

Hausbesuche ohne ärztlicher Verordnung des Besuches:
Natürlich können unsere Patienten auch ohne ärztliche Verordnung gerne Hausbesuche bekommen. Dann werden die Behandlungen und die Hausbesuche getrennt voneinander berechnet. Die Behandlungen werden von Ihrer Krankenkasse übernommen. Für die Hausbesuche müssen Sie allerdings selbst aufkommen.

 

Information

Bitte beachten Sie:

Unentschuldigt nicht wahrgenommene Termine oder nicht rechtzeitig abgesagte Termine (24 Stunden vorher) werden Ihnen privat in Rechnung gestellt.

Nur Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sind von der Zuzahlung befreit. Alle anderen, also auch Sozialhilfeempfänger und Arbeitslose leisten einen Eigenanteil.


Für Heilmittel beträgt die Zuzahlung 10% des Rezeptwertes + 10 Euro pro Rezept.
Zuzahlungen müssen nur bis zur Belastungsgrenze entrichtet werden. Diese liegt bei 2% des Bruttojahreseinkommens, bei chronisch Kranken: 1%. Sammeln Sie deshalb ihre Zuzahlungsbelege!

Befreiungsbescheinigungen gelten nur, wenn sie nach dem 01.01.2004 ausgestellt sind.
Zuzahlungen werden auch für Hausbesuche und Entfernungspauschalen erhoben.
Seit dem 01.01.2004 gelten neue Regelungen bei der Zuzahlung zu den Heilmittelverordnungen.
Die Zuzahlung erhöht nicht den Rezeptwert, sondern wird uns von der Krankenkasse in der Kostenerstattung abgezogen!

Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Ihr Praxisteam